Das
Urteil gegen den inzwischen 80-jährigen Edgar Ray Killen fiel am
zweiten Tag der Beratungen des Geschworenen-Gerichts in Philadelphia.
Ihm drohen nun 20 Jahre Haft. Die Mordanklage gegen Killen wurde aber
zurückgewiesen. Die Jury bestand aus neun Weissen und drei Schwarzen.
Killen
zeigte keine Regung, als das Urteil verlesen wurde. Seine im Rollstuhl
sitzende Frau kümmerte sich um ihn. Die Jury folgte mit ihrem Urteil
dem Appell der Staatsanwälte, der Welt die Botschaft zu vermitteln,
dass sich der amerikanische Südstaat Mississippi seit den 60er-Jahren
geändert habe.
Die
Staatsanwälte legten Beweise vor, wonach Killen 1964 den blutigen Überfall
auf die drei Bürgerrechtler Michael Schwerner, Andrew Goodman und James
Chaney geplant hatte. Sie wurden am 21. Juni 1964 zusammengeschlagen und
erschossen. Ihre Leichen wurden erst 44 Tage später gefunden. Die
Ereignisse dienten als Vorlage für den 1988 entstandenen Film «Mississippi
Burning». Staatsanwalt Angeklagten sei klar. Die Familien
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Mark
Duncan sagte, die Schuld des Angeklagten sei klar. Die Familien der
Opfer warteten seit 41 Jahren auf Gerechtigkeit.
Andrew
Goodmans Mutter sagte auf die Frage, ob sie sich nicht eine härtere
Strafe gegen den Auftraggeber für den Mord an ihrem Sohn gewünscht hätte:
«Ich bin gegen die Todesstrafe.» Killens Verteidiger James McIntyre
verurteilte die Morde und sprach den Angehörigen sein Beileid aus. Doch
reichten die Beweise gegen seinen Mandanten nicht aus. Der Anwalt räumte
ein, Killen sei Mitglied des rassistischen Ku-Klux-Klans gewesen,
deswegen sei er jedoch nicht angeklagt.
Zweiter
Prozess
Der
Teilzeitprediger und Sägewerkbetreiber war 1967 schon einmal wegen der
Bluttat angeklagt, doch gelangte damals die nur aus Weissen bestehende
Jury zu keinem einhelligen Urteil. Sieben Mitangeklagte wurden damals
schuldig gesprochen, aber keiner verbüsste eine Haftstrafe, die länger
als sechs Jahre war. (ap)
St.
Galler Tagblatt 22.06.2005 |